Fachhochschulreife am Berufskolleg
Das Berufskolleg "kennen" heute noch zwei deutsche Bundesländer: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Die "BKs" in beiden Ländern sind aber nicht miteinander vergleichbar. Denn während in Nordrhein-Westfalen unter der Bezeichnung "Berufskolleg" alle beruflichen Schulen des Landes mit ihren Bildungsangeboten laufen, das heißt also Berufsschule, (Höhere) Berufsfachschule, Berufliches Gymnasium, Fachoberschule und Fachschule – an denen auch die Fachhochschulreife erworben werden kann (teilweise nur der schulische Teil) -, stellen die Berufskollegs in Baden-Württemberg eine eigene Schulart dar. Daraus ergibt sich auch, dass in Nordrhein-Westfalen am Berufskolleg sämtliche Abschlüsse der Sekundarstufe I und II erworben werden können (vom Hauptschulabschluss bis zur Fachhochschulreife und dem Abitur), in Baden-Württemberg hingegen "nur" maximal das Fachabitur (allgemeine Fachhochschulreife).
fachabitur-nachholen.de konzentriert sich an dieser Stelle auf die Darstellung der Bildungsgänge, die das Berufskolleg in Baden-Württemberg als eigene Schulart anbietet. Für Nordrhein-Westfalen wird auf die einzelnen Unterseiten verwiesen, die bereits zu den jeweiligen Schulen existieren und im ersten Absatz verlinkt wurden.
Das Berufskolleg in Baden-Württemberg
Das Berufskolleg in Baden-Württemberg vermittelt in Teilzeit- oder Vollzeitform eine berufliche Qualifizierung sowie eine erweiterte allgemeine Bildung und endet in der Regel mit einer Abschlussprüfung. Dabei kann bei mindestens zweijährigen (auch gestuften) Bildungsgängen sowohl ein Berufsabschluss (z.B. "Staatlich geprüfte/r Assistent/in") als auch die Fachhochschulreife erworben werden.
Berufskollegs gibt es in Baden-Württemberg in den Bereichen/Richtungen:
- Technik,
- Wirtschaft und Verwaltung,
- Hauswirtschaft,
- Pflege und
- Sozialpädagogik.
Für die Aufnahme in das Berufskolleg in Baden-Württemberg sind neben dem Mittleren Bildungsabschluss teilweise weitere Voraussetzungen (z.B. ein Praktikumsplatz) zu erfüllen.
Bundesweite Anerkennung der Fachhochschulreife
Die mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufskollegs II sowie der zweijährigen kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen und Wirtschaftsinformatik vergebene Fachhochschulreife berechtigt erstmal nur zu einem Studium in Baden-Württemberg! In einem Rundschreiben teilte das Kultusministerium des Landes mit, dass eine deutschlandweite Anerkennung vorliegt, wenn zusätzlich zum schulischen Abschluss ein einschlägiges, das heißt ein entsprechend der jeweiligen Fachrichtung der schulischen Ausbildung ausgerichtetes halbjähriges Praktikum, eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder eine Berufsausbildung (mindestens zweijährig nach dem Recht des Bundes oder der Länder, außerhalb des zur Fachhochschulreife führenden Bildungsganges erworben!) nachgewiesen wird. Der im Bildungsgang über Zusatzunterricht und Zusatzprüfung erworbene Assistentenabschluss kann nicht als Berufsausbildung anerkannt werden.
Wird das Zeugnis der Fachhochschulreife an einem dreijährigen Berufskolleg in Baden-Württemberg erworben, so kann in der Regel direkt von einer bundesweiten Anerkennung ausgegangen werden.
Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife (BKFH)
Das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife, kurz BKFH, führt in Baden-Württemberg innerhalb eines Jahres im Vollzeitunterricht zur bundesweit anerkannten allgemeinen Fachhochschulreife. Die Teilzeitform des BKFH ("Abendberufskolleg") dauert entsprechend länger.
Voraussetzung für die Zulassung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung, die für das am aufnehmenden Berufskolleg angebotene Schwerpunktfach einschlägig ist, oder das Versetzungszeugnis in die zweite Klasse einer Fachoberschule, sofern die Fachrichtung der besuchten Fachoberschule der Fachrichtung des jeweiligen Berufskollegs entspricht. Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
Die Fachrichtungen (Schwerpunkte) des BKFH sind:
- gewerbliche Richtung,
- gestalterische Richtung,
- kaufmännische Richtung und
- hauswirtschaftliche / landwirtschaftliche / sozialpädagogische Richtung.