Fachabitur an Fachschule und Berufsfachschule
Fachschule
Eine wesentliche Säule der beruflichen Weiterbildung sind die Fachschulen (in Bayern auch Fachakademien), deren Ausbildungsgänge und Abschlüsse auf den beruflichen Aufstieg ausgerichtet sind, also für die Übernahme von Führungsaufgaben qualifizieren sowie die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit fördern sollen.
Die Fachschule schließt an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen in den entsprechenden Fachbereichen (Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, Wirtschaft/Hauswirtschaft und Sozialwesen) an.
Die Schüler erhalten in unterschiedlichen Organisationsformen des Unterrichts (Vollzeit- oder Teilzeitform) eine vertiefte berufliche sowie allgemeine Bildung und darüber hinaus einen staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht.
Die Fachschule vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife (bzw. sogar die fachgebundene Hochschulreife, z.B. in Bayern). Die Bedingungen für eine deutschlandweite Anerkennung der Fachhochschulreife ergeben sich aus der "KMK-Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen": der Mittlere Bildungsabschluss, die Einhaltung der zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben und eine Prüfung.
Berufsfachschule
Berufsfachschulen umfassen in der Regel Bildungsgänge (Vollzeit- und Teilzeitform) im Sekundarbereich II. Für ihren Besuch wird keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt.
Berufsfachschulen haben das Ziel, Schülern und Schülerinnen Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit zu vermitteln und zu vertiefen, ihnen berufliche Grundqualifikationen für einen oder mehrere anerkannte Ausbildungsberufe zu vermitteln oder sie zu einem Berufsausbildungsabschluss in einem Beruf zu führen. Sie erweitern die vorher erworbene allgemeine Bildung und können einen darüber hinausgehenden Schulabschluss vermitteln.
Bildungsgänge der Berufsfachschulen, die mit ihrem Abschluss den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen, richten sich nach der "KMK-Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen" oder nach der "KMK-Rahmenvereinbarung über die Fachoberschule".