Fachhochschulreife an der Berufsoberschule
Die Berufsoberschule führt in zweijährigem Vollzeitunterricht zur fachgebundenen und bei ausreichend Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache sogar zur allgemeinen Hochschulreife. Sie kann auch in Teilzeitform mit entsprechend längerer Dauer geführt werden. In einigen Ländern ist die Berufsoberschule als sogenannte Aufbauschulform konstruiert worden, das heißt, dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird (zum Beispiel in Niedersachsen und Schleswig-Holstein).
Der Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife (Fachabitur) an der "BOS" ist nicht in allen Bundesländern vorgesehen, in einigen kann aber nach dem ersten Jahr freiwillig an der Fachhochschulreifeprüfung teilgenommen und so das entsprechende Zeugnis erlangt werden (zum Beispiel in Bayern oder Berlin). In manchen ist auch eine verpflichtende Teilnahme vorgesehen (zum Beispiel in Rheinland-Pfalz nach der BOS I oder in Hamburg).
Aufnahmevoraussetzungen
Im Gegensatz zum Einstieg in die Klassenstufe 11 der Fachoberschule gibt es an der Berufsoberschule nicht nur eine schulische Aufnahmevoraussetzung sondern auch eine berufliche. So werden an der BOS nur Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss (bzw. einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand) und einer ausreichenden beruflichen Vorbildung / Qualifikation aufgenommen. Das Kriterium der beruflichen Vorbildung wird durch eine mindestens zweijährig erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (nach Bundesrecht, Landesrecht, Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder Seemannsgesetz) oder aber eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit erfüllt.
Die Länder können des Weiteren bestimmte Notenqualifikationen vorsehen.
Ausbildungsrichtungen
Als berufliche bzw. berufsbildende Schule wird die Berufsoberschule in verschiedenen Ausbildungsrichtungen geführt:
- Technik,
- Wirtschaft und Verwaltung (in Baden-Württemberg nur Wirtschaft),
- Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie,
- Ernährung und Hauswirtschaft,
- Gesundheit und Soziales (in Baden-Württemberg und Bayern Sozialwesen),
- Gestaltung.
Weitere Ausbildungsrichtungen oder Untergliederungen können durch die Bundesländer eingerichtet werden.
Die Zuordnung eines Bewerbers zu einer Ausbildungsrichtung richtet sich nach der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.