Fachabitur an der Fachakademie
In Bayern erfolgt die Fachschulausbildung teilweise auch an Fachakademien. Die Fachakademie umfasst bei Vollzeitunterricht zwei oder drei Schuljahre und bereitet durch eine vertiefte berufliche sowie allgemeine Bildung auf den Eintritt in eine angehobene Berufslaufbahn oder ein Studium vor. Aufnahmebedingung sind ein Mittlerer Schulabschluss und in der Regel eine einschlägige berufliche Vorbildung. Bei den verschiedenen Ausbildungsrichtungen gibt es Unterschiede hinsichtlich Aufnahmebedingungen, Ausbildungsdauer, Praktika und Abschlüsse.
Es existieren folgende Ausbildungsrichtungen an der Fachakademie in Bayern:
- Brau- und Getränketechnologie
- Ernährungs- und Versorgungsmanagement
- Heilpädagogik
- Medizintechnik
- Raum- und Objektdesign
- Sozialpädagogik
- Übersetzen und Dolmetschen
- Wirtschaft
Auch in anderen Bundesländern gibt es (private) Aus-, Fort- oder Weiterbildungseinrichtungen, die sich teilweise als Fachakademie bezeichnen.
Abschlüsse der Fachakademie in Bayern
Die Fachakademie in Bayern schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab, die eine staatlich festgelegte Berufsbezeichnung verleiht.
Ergänzungsprüfung zur Fachhochschulreife
Frühere Absolventen und Studierende im letzten Studienjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie in Bayern können durch eine bestandene Ergänzungsprüfung eine in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland geltende uneingeschränkte Fachhochschulreife erwerben. Zur Prüfung zugelassen werden können auch Berufspraktikanten der Fachakademien für Sozialpädagogik und die zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassenen anderen Bewerber.
Um eine bundesweit geltende Fachhochschulreife zu erwerben, müssen andere Bewerber zur Vorbereitung auf die Ergänzungsprüfung eingerichtete Lehrgänge an öffentlichen Fachschulen mit staatlicher Abschlussprüfung in Bayern besuchen. Diese umfassen 120 Stunden Deutsch, 120 Stunden Englisch, 240 Stunden Mathematik und 80 Stunden Sozialkunde. Ansonsten hat das Fachabitur nur in Bayern Gültigkeit (siehe ErgPOFHR § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1)!
Ebenfalls möglich ist der Erwerb der fachgebundenen Fachhochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung an der Fachakademie. Sie berechtigt zur Aufnahme eines der Fortbildungsprüfung entsprechenden einschlägigen Studiengangs in Bayern.
Mit einer Zusatzprüfung können Bewerber mit fachgebundener Fachhochschulreife diese zur uneingeschränkten Fachhochschulreife (Fachabitur) erweitern, die im Freistaat Bayern oder in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gilt (ErgPOFHR Vierter Teil).
Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife
Bei einer sehr guten Prüfungsgesamtnote sowohl im Abschlusszeugnis der öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife ist sogar der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach Maßgabe der Qualifikationsverordnung für Bayern (§ 4 Nr. 2 QualV) möglich. Eine aktuelle Zuordnungsliste der Studiengänge an bayerischen Universitäten oder Kunsthochschulen, die für die jeweilige Ausbildungsrichtung der Fachakademie einschlägig sind, findet sich hier.
Näheres zum Erwerb studienbefähigender Abschlüsse an der Fachakademie in Bayern ist u.a. der "Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) vom 25. Mai 2001" zu entnehmen.