Der schulische Teil der Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife – der Begriff Fachabitur wird auf fachabitur-nachholen.de synonym verwendet - setzt sich aus zwei "Komponenten" zusammen: dem schulischen Teil und dem berufsbezogenen, fachpraktischen Teil. Erst beide zusammen ergeben die vollständige, volle oder komplette Fachhochschulreife, die zu einem Studium an Fachhochschulen und gleichgestellten Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, mancherorts sogar an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, berechtigt.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird durch fachtheoretischen Unterricht an der Schule bzw. eine Prüfung erworben. Das gilt für alle Schularten, die den Abschluss der Fachhochschulreife vorsehen.
Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Besonderes Interesse liegt bei solchen Bildungsgängen, die eigentlich zur allgemeinen Hochschulreife führen sollen, aber bei einem vorzeitigen Schulabgang oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife als eine Art "Fallback"-Lösung ermöglichen.
So ist es in der gymnasialen Oberstufe verschiedener Schularten (allgemein bildendes Gymnasium, Schularten mit drei Bildungsgängen wie die Gesamtschule, Berufliches Gymnasium), am Abendgymnasium sowie am Kolleg in allen Bundesländern bis auf Bayern und Sachsen mittlerweile möglich, frühestens nach dem Besuch von zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase den Antrag auf Feststellung des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) zu stellen. Dieser Antrag kann auch später gestellt werden - dann werden nur Fächer einbezogen, die ausschließlich in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren besucht wurden -, jedoch nur, wenn die Schule ohne der allgemeinen Hochschulreife verlassen wird. Wird die gymnasiale Nichtschülerabiturprüfung oder die besondere Abiturprüfung an Waldorfschulen nicht bestanden, so kann in den genannten Ländern unter bestimmten Bedingungen ebenso der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.
Voraussetzungen für den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Auch der schulische Teil der Fachhochschulreife wird nicht einfach "verschenkt", vielmehr sind für die Zuerkennung bestimmte Leistungen in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren nachzuweisen. Die folgenden Ausführungen fassen die Mindestanforderungen aus Abschnitt/Ziffer 12 der "Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 15.02.2018) zusammen – für Abendgymnasium, die gymnasiale Nichtschülerabiturprüfung und die Abiturprüfung an Waldorfschulen gelten (teilweise) abweichende Regeln:
- In zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau müssen insgesamt mindestens 20 Punkte in einfacher Wertung und
- in mindestens 60 % der insgesamt anzurechnenden Schulhalbjahresergebnisse mindestens je 5 Punkte, darunter mindestens zwei Schulhalbjahresergebnisse aus Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau, erreicht werden.
- Es müssen je zwei Schulhalbjahre in Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik, in einer Naturwissenschaft und einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach angerechnet werden. Bei den zwei Schulhalbjahren in der Fremdsprache muss es sich um eine solche handeln, die entweder fortgeführt oder in der Einführungsphase neu begonnen wurde. Aus weiteren Fächern können höchstens je zwei Schulhalbjahre angerechnet werden.
- Mit 0 Punkten abgeschlossene Schulhalbjahre werden nicht angerechnet.
- Themengleiche oder -ähnliche Fächer werden nur einmal angerechnet.
- Leistungen aus der Einführungsphase werden nicht angerechnet.
Es müssen insgesamt mindestens 15 Schulhalbjahresergebnisse angerechnet werden.
Die erreichte Punktzahl wird nach der in Anlage 5 der "KMK-Oberstufenvereinbarung" dargestellten Berechnungsvorschrift ermittelt. Dabei werden die vier Schulhalbjahresergebnisse aus zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau zweifach, die übrigen Schulhalbjahresergebnisse einfach gewertet. Die Länder können alle Schulhalbjahresergebnisse aber auch gleich gewichten.
Insgesamt sind höchstens 285 Punkte erreichbar. Es müssen insgesamt mindestens 95 Punkte erreicht werden. Die Ermittlung/Berechnung einer Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erfolgt gemäß folgender Umrechnungstabelle:
Punkte | Durchschnittsnote |
285 - 261 | 1,0 |
260 - 255 | 1,1 |
254 - 249 | 1,2 |
248 - 244 | 1,3 |
243 - 238 | 1,4 |
237 - 232 | 1,5 |
231 - 227 | 1,6 |
226 - 221 | 1,7 |
220 - 215 | 1,8 |
214 - 210 | 1,9 |
209 - 204 | 2,0 |
203 – 198 | 2,1 |
197 - 192 | 2,2 |
191 - 187 | 2,3 |
186 - 181 | 2,4 |
180 - 175 | 2,5 |
174 - 170 | 2,6 |
169 - 164 | 2,7 |
163 - 158 | 2,8 |
157 - 153 | 2,9 |
152 - 147 | 3,0 |
146 - 141 | 3,1 |
140 - 135 | 3,2 |
134 - 130 | 3,3 |
129 - 124 | 3,4 |
123 - 118 | 3,5 |
117 - 113 | 3,6 |
112 - 107 | 3,7 |
106 - 101 | 3,8 |
100 - 96 | 3,9 |
95 | 4,0 |
Demzugrunde liegt folgende Berechnungsformel:
Durchschnittsnote (N) = 17/3 – (Punktzahl des Gesamtergebnisses (E) / 57)
Anerkennung der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Die Zeugnisse der Fachhochschulreife werden, wenn sie einer KMK-Vereinbarung entsprechen und nicht anders angegeben, – außer in den Ländern Bayern und Sachsen – gegenseitig anerkannt. Damit ist ein Studium mit einer auf diesem Weg erlangten Fachhochschulreife in den beiden genannten Bundesländern nicht möglich! Die gegenseitige Anerkennung und die Einschränkung bezüglich Bayern und Sachsen gilt auch für den schulischen Teil der Fachhochschulreife!