Die volle Fachhochschulreife (Fachabitur)
Die volle oder vollständige Fachhochschulreife setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem schulischen Teil und dem berufsbezogenen Teil. Diese Besonderheit gibt es bei anderen Abschlüssen, wie zum Beispiel dem Abitur, nicht.
Nur das vollständige Fachabitur berechtigt zur Aufnahme eines Hochschulstudiums in der Bundesrepublik Deutschland! Zudem beginnt die Wartezeitberechnung für ein Studium erst mit dem Erwerb des vollen Fachabiturs.
Die beiden Teile der Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird durch fachtheoretischen Unterricht bzw. eine Prüfung erworben. Dazu stehen vielfältige Wege bereit.
Der berufsbezogene, fachpraktische Teil des Fachabiturs kann auf unterschiedliche Art und Weise nachgewiesen werden, mal ist dies durch ein (Berufs-)Praktikum, eine Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, Zivildienst) möglich. Ob der berufsbezogene Teil vor, während oder nach dem schulischen Teil absolviert werden kann bzw. muss, ist im einzelnen Fall zu prüfen.
Vollständiges Fachabitur je nach Bildungsgang
Je nach Bildungsgang wird entweder ein Teil der Fachhochschulreife oder gleich beide Teile und damit das vollständige Fachabitur erworben. An einer Schule können auch mehrere Bildungsgänge angeboten werden, von denen einer zum Beispiel nur zum schulischen Teil der Fachhochschulreife, ein anderer aber gleich zum kompletten Fachabitur führt.
Volle Fachhochschulreife beantragen?
Je nach Bundesland ist es unterschiedlich, ob zum Beispiel für die Bewerbung für ein Studium einfach die Einzelnachweise der beiden Teile vorgelegt werden müssen oder ob bei der zuständigen Stelle zunächst eine Gesamtbescheinigung oder Zeugnis über die vollständige Fachhochschulreife beantragt werden muss, mit dem sich dann beworben wird.
Tipp: Für weitere Einzelheiten zu den beiden Teilen der vollen Fachhochschulreife und wo was erworben werden kann, einfach den im Text integrierten Links folgen.