Fachabitur an der Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsgänge in den Fachbereichen Agrarwirtschaft, Gestaltung, Technik, (Haus-)Wirtschaft und Sozialwesen an eine berufliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und an Berufserfahrungen anschließen. Sie qualifizieren im sogenannten Fachschulstudium für die Übernahme von Führungsaufgaben in Betrieben, Unternehmen, Verwaltungen sowie Einrichtungen und fördern die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit.
In Bayern erfolgt die Fachschulausbildung teilweise auch an Fachakademien.
Abschlüsse der Fachschule
Fachschulen führen in Vollzeit- oder Teilzeitform zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht. Sie können darüber hinaus Ergänzungs- / Aufbaubildungsgänge sowie Maßnahmen der Anpassungsweiterbildung anbieten.
Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der "KMK-Rahmenvereinbarung über Fachschulen" erhalten gemäß "KMK-Vereinbarung über den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung" eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Gleichermaßen kann aber auch eine schulische Hochschulzugangsberechtigung in Form des Zeugnisses der Fachhochschulreife erworben werden, die deutschlandweit anerkannt wird, wenn gemäß "KMK-Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen" die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben in Bezug auf den Unterricht als auch die Prüfung (in die originäre Abschlussprüfung der Fachschule integriert oder als Zusatzprüfung) erfüllt, sowie der Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses vor der Fachschulabschlussprüfung erbracht wurde.
Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen der mindestens zweijährigen Fachschulen kann der Nachweis der geforderten Prüfungsstandards dabei in zwei der drei Bereichen muttersprachliche Kommunikation/Deutsch, Fremdsprache, mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Bereich auch durch kontinuierliche Leistungsnachweise (und nicht durch eine schriftliche Prüfung) erbracht werden.